Seit Juli 2021 ist es gesetzlich möglich, erneuerbare Energie-Gemeinschaften – kurz EEG – zu gründen, im Rahmen dieser Strom zu produzieren und diesen miteinander zu teilen.
Oder anders gesagt: Wenn Sie selbst Strom erzeugen, können Sie Ihre überschüssige Energie in Zukunft anderen Menschen in Ihrer Umgebung zur Verfügung stellen.
Aus diesem Grund suchen wir schon jetzt Menschen, die daran interessiert sind, gemeinsam mit uns die Energiewende zu starten!
Die gesetzliche Grundlage für Energiegemeinschaften (das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket) wurde am 07.07.2021 im Nationalrat beschlossen und am 27.07.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wir unterstützen Sie und Ihre Gemeinschaft dabei einen gerechten Richtwert zu finden. Zusätzlich können entsprechende Förderungen für neue erneuerbare Energie-Anlagen in Anspruch genommen werden.
Mitglied einer Energiegemeinschaft werden und schon bald von günstigem Ökostrom profitieren.