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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der wir sind solar unger gmbh und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) sowie gegenüber unternehmerischen Kunden für das gegenständliche Rechtsgeschäft.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und wir sind solar unger gmbh. Wir sind solar unger gmbh ist berechtigt, ihre Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Dem Kunden wird in diesem Fall ein Exemplar der geänderten Fassung übermittelt. Die neuen AGBs werden wirksam, wenn der Kun- de nicht innerhalb von vier Wochen ab Zusendung schriftlich widerspricht.

1.3. Die wir sind solar unger gmbh erklärt, ausschließlich unter Geltung dieser AGB tätig zu werden und Verträge abzuschließen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich für den Einzelfall zugestimmt.

1.4. Die wir sind solar unger gmbh erklärt, ausschließlich unter Geltung dieser AGB tätig zu werden und Verträge abzuschließen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich für den Einzelfall zugestimmt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Verkaufsunterlagen der wir sind solar unger gmbh sind freibleibend und unverbindlich. An konkrete Angebote ist, die wir sind solar unger gmbh – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde – 14 Tage gebunden.

2.2. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist für diesen als Vertragsangebot für die angemessene Dauer von 3 Wochen verbindlich. Die dreiwöchige Frist beginnt mit Zustellung der Bestellung, an die wir sind solar unger gmbh in schriftlicher Form oder E-Mail.

2.3. Aufgrund von Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen und oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können weder Gewährleistungsansprüche abgeleitet noch Haftungen begründet werden. Gegenständliche Angaben sind nur dann verbindlich, wenn auf sie in der Auftragsbestätigung der wir sind solar unger gmbh Bezug genommen wird.

3. Geistiges Eigentum

3.1. Sämtliche technische Unterlagen (Pläne, Skizzen, Muster etc.) einschließlich der Leistungsverzeichnisse sind geistiges Eigentum der wir sind solar unger gmbh bzw. ihrer Partner und Lieferanten. Diese und damit vergleichbare Unterlagen dürfen ausschließlich im Rahmen der Geschäftsverbindung des Kun- den der wir sind solar unger gmbh für Zwecke der Auftragsausführung verwendet werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung sowie eine Weitergabe an Dritte ist bei sonstiger Unterlassung- und Schadenersatzpflicht des Kunden ausgeschlossen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise gelten in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich der Kosten für Lager, Verpackung, Transport und Frachtversicherung.

4.1.1. Bei Anwendung des Nullsteuersatzes gilt Folgendes: Der Kunde bestätigt dem leistenden Unternehmen mit seiner Auftragserteilung, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Der Kunde betreibt die Photovoltaikanlage selbst, die Engpassleistung beträgt nicht mehr als 35 kW (peak) und es handelt sich um ein begünstigtes Gebäude. Begünstigte Gebäude sind beispielsweise jene, die Wohnzwecken dienen, oder die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden. Es wurde keine Förderung über das EAG umgesetzt (bzw. besteht kein offenes Förderansuchen)

4.2. Soweit nichts anderes angegeben ist, hält sich wir sind solar unger gmbh an die im Angebot enthaltenen Preise für eine angemessene Dauer von 14 Tagen ab dem jeweiligen Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert verrechnet.

4.3. Eventuelle Gebühren oder Netzanschlusskosten sind im Preis nicht enthalten und vom Kunden selber zu tragen. Dies betrifft insbesondere auch sämtliche Kosten, die der am gewünschten Installationsort zuständige Strom-/ bzw. Verteilnetzbetreiber im Zusammenhang mit dem Netzanschluss / der Inbetriebnahme und/oder der dem Betrieb der Anlage oder für die Abrechnung von Einspeiseerlöse oder für sonstige Leistungen in Rechnung stellt.

4.4. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart worden ist, sind sämtliche Rechnungen nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe zur Zahlung sofort fällig.

4.5. Unmittelbar nach Zustellung einer gesonderten Anzahlungsrechnung durch die wir sind solar unger gmbh wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Bruttobetrages der Summe der Auftragsbestätigung fällig. Der restliche Betrag wird nach Fertigstellung der beauftragten Arbeiten mit der Schlussrechnungslegung fällig. Hinsichtlich der Höhe der zu leistenden Anzahlung kann im Einzel- fall eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.

4.6. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so werden für Kunden, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr und für unternehmerische Kunden Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz pro Jahr vereinbart. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.7. Für den Fall eines ungerechtfertigten Vertragsrücktritts durch den Kunden wird vereinbart, dass der Kunde eine Stornogebühr in Höhe von 30 % der Auftragssumme zu leisten hat.

5. Leistungsfristen und – termine

5.1. In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.

5.2. Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer sowie entsprechender Witterungsverhältnisse, die eine Montage im Außenbereich erlauben.

5.3. Die Pflicht, der wir sind solar unger gmbh zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang sämtliche baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, welche im Vertrag festgelegt sind, im Zuge der Vertragsgespräche dem Kunden seitens der wir sind solar unger gmbh erteilt wurden oder welche der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnisse oder Erfahrung kennen muss. Ferner setzt der Beginn der von wir sind solar unger gmbh an- gegebenen Lieferzeit in jedem Fall voraus, dass der Kunde seine Verpflichtungen, wie insbesondere Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitige Einholung und Vorlage baulicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Abklärung aller technischen Fragen, rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Der Kunde ist weiters verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn sichergestellt ist.
Der Kunde hat insbesondere bereits vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei der wir sind solar unger gmbh angefragt werden.
Der Kunde ist weiters verpflichtet, der wir sind solar unger gmbh unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten dort gelagert wer- den können.

5.4. Erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden sind auf Kosten des Kunden vom Kunden zu veranlassen.

5.5. Wir sind solar unger gmbh ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

5.6. Wird die wir sind solar unger gmbh trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen), auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für die wir sind solar unger gmbh in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird diese von ihrer Leistungspflicht befreit.

5.7. Sollte es zu einer nicht von der wir sind solar unger gmbh vertretenden Lieferverzögerung kommen, ist der Kunde nicht berechtigt, sich hinsichtlich all- fälliger Ertragsausfälle bzw. Mehrkosten im Zusammenhang mit gestiegenen Energiepreisen bei der wir sind solar unger gmbh zu regressieren.

5.8. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mit- wirkungspflichten, so ist wir sind solar unger gmbh berechtigt, den hierdurch entstanden Schaden, einschließlich etwaige Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

6. Gewährleistung/ Schadenersatz

6.1. Die wir sind solar unger gmbh ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben.

6.2. Dem Kunden stehen die Rechte der Gewährleistung im gesetzlichen Ausmaß zu.

6.3. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

6.4. Wir sind solar unger gmbh behält sich ausdrücklich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel da.

6.5. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keine Mängel dar.

6.6. Kommt der Kunde seinen in 5.3. genannten Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist die erfolgte Leistung der wir sind solar unger gmbh nicht mangelhaft.

6.7. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungs- gemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind der wir sind solar unger gmbh unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser Frist ab Entdecken angezeigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

6.8. Für den Fall eines zu Recht bestehenden und zeitgerecht gerügten Mangels, ist die wir sind solar unger gmbh nach eigener Wahl zu Behebung des Mangels oder zum Austausch verpflichtet. Ist die Behebung des Mangels nach zumindest zwei Behebungsversuchen fehlgeschlagen oder ist die wir sind solar unger gmbh nicht in der Lage, den Austausch vorzunehmen, ist der Kunde berechtigt Preisminderungen oder für den Fall, dass es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung zu verlangen.

6.9. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von wir sind solar unger gmbh grundsätzlich auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6.10. Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller werden ausschließlich vom Hersteller gewährt. Ansprüche aus diesen Garantien sind direkt gegen den Hersteller zu richten.

6.11. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.

6.12. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, entstandene Aufwendungen der wir sind solar unger gmbh für die Feststellung der Mängelfreiheit zu ersetzen.

6.13. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. Geräte ohne schuldhafte Verzögerungen der wir sind solar unger gmbh zugänglich zu machen und ihr die Möglichkeit zur Begutachtung durch sie oder durch einen von ihr bestellten Sachverständiger einzuräumen. Den Kunden trifft die Pflicht, eine unverzügliche Mangelfeststellung, durch die wir sind solar unger gmbh zu ermöglichen.

6.14. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen.

6.15. Wir sind solar unger gmbh haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.16. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.

7. Vertragsrücktritt

7.1. Wir sind solar unger gmbh kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbau, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen für die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht genügen, oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behoben werden. In diesem Fall ist wir sind solar unger gmbh berechtigt eine Schadenspauschale in Höhe von 10 % des Kaufpreises ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die von der wir sind solar unger gmbh gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in ihrem Eigentum.

9. Aufrechnungsverbot

9.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit von ihm behaupteten oder tatsächlich bestehenden Forderungen gegen Forderungen der wir sind solar unger gmbh aufzurechnen, sofern es sich nicht um Ansprüche des Kunden handelt, welche von einem österreichischen Gericht rechtskräftig festgestellt oder von der wir sind solar unger gmbh schriftlich anerkannt wurden.

10. Allgemeines

10.1. Festgehalten wird, dass der Kunde über eine stabile Internetverbindung verfügen muss, um das erforderliche Online-Monitoring sowie die Online- Auswertung der Protokolle betreffend der zu errichtenden Solaranlage durch- führen zu können. Allfällige Probleme im Zusammenhang mit der Stabilität bzw. Ausfällen des Internetzuganges gehen ausschließlich zu Lasten des Kun- den. Vereinbart wird, dass durch die wir sind solar unger gmbh sichergestellt wird, dass das Online- Monitoring sowie die Online-Auswertung der Protokolle bei Erstinbetriebnahme funktionieren, sofern eine Internetverbindung vorhanden ist. Spätere Probleme, welche ihre Ursache im Zusammenhang mit der Internetverbindung haben, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden und sind nicht auf Kosten der wir sind solar unger gmbh zu beheben.

10.2. Aus technischen Gründen sowie insbesondere für spätere Wartungs- und Reparaturarbeiten ist es erforderlich, entsprechende Lichtbilder von den fertig- gestellten Solaranlagen anzufertigen, welche von der wir sind solar unger gmbh auch an Dritte zwecks datentechnischer Verarbeitung weitergegeben werden. Der Kunde erteilt zur Anfertigung bzw. Weitergabe der diesbezüglichen Lichtbilder seine ausdrückliche Einwilligung. Vereinbart wird allerdings, dass keine Personen auf den diesbezüglichen Lichtbildern erkennbar sind, sondern diese lediglich die bestehenden Anlagen zeigen.

11. Gerichtsstand und Recht

11.1. Es gilt österreichisches Recht.

11.2. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

11.3. Für alle zwischen der wir sind solar unger gmbh und dem Kunden entstehen- den Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für den Geschäftssitz der wir sind solar unger gmbh zuständigen Gerichts vereinbart.

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