
12 März PV-Förderung 2025: frühes Aus für 0 % MwSt.
Neue Regelung und Übergangsfristen – was Sie jetzt wissen müssen!
Die ursprünglich angekündigte Mehrwertsteuer-Befreiung für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp wird früher beendet als gedacht. Die Bundesregierung hat die vorzeitige Abschaffung am 07.03.2025 beschlossen – allerdings mit einer Übergangsfrist. Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen – inklusive eines Hinweises, wie Sie sich durch eine abgeschlossene Lieferung bis 31.03.2025 weiterhin den 0 % MwSt.-Satz auf die Hardware sichern können.
Die neue Regelung im Detail
Verträge bis 6. März 2025
- Nullsteuersatz gilt, sofern die Anlage bis spätestens 31.12.2025 fertig installiert wird.
- Spätere Fertigstellung (nach dem 31.03.2025):
- Es fällt 20 % MwSt. an.
- Alternativ kann ein EAG-Investitionszuschuss in Anspruch genommen werden (weitere Infos hierzu folgen, sobald verfügbar).
Verträge ab 7. März 2025
- Nullsteuersatz ist weiterhin möglich, gesamt wenn die Anlage bis 31.03.2025 fertiggestellt wird. Oder nur auf den Kauf des Materials, wenn dieses bis dahin geliefert wird.
Verträge ab 1. April 2025
- Der Regelsteuersatz von 20 % gilt fix.
- Der EAG-Investitionszuschuss kann als Alternative beantragt werden (genaue Konditionen werden noch bekanntgegeben).
Wichtiger Hinweis zur Hardware-Lieferung bis 31.03.2025
Selbst wenn Ihre endgültige Installation erst später erfolgt, kann eine abgeschlossene Lieferung der Hardware (zum Beispiel Solarmodule, Wechselrichter oder Speicher) vor dem 31.03.2025 den Nullsteuersatz für diese Komponenten sichern. Das bedeutet konkret, dass zumindest für den reinen Warenwert keine Mehrwertsteuer anfällt, solange die rechtzeitige Lieferung nachweisbar ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Montage- und Installationsleistungen gegebenenfalls getrennt betrachtet werden und je nach Fertigstellungsdatum unter die dann geltende Umsatzsteuerregelung fallen können.
Warum sich eine Photovoltaikanlage trotz Auslauf der 0 % lohnt
Langfristige Ersparnis
Jede selbstproduzierte Kilowattstunde, die Sie nicht aus dem Netz beziehen müssen, spart bares Geld und macht unabhängig von künftigen Strompreiserhöhungen.
Wertsteigerung Ihrer Immobilie
Eine Photovoltaikanlage erhöht nachweislich den Marktwert eines Gebäudes und trägt zu einer zukunftsorientierten Energiebilanz bei.
Förderungen statt Nullsteuersatz
Auch wenn die 0 % MwSt. ausläuft, gibt es noch andere Förderungen auf die Sie zurückgreifen können. Diese reduzieren Ihre Anschaffungskosten und verbessern die Gesamtrentabilität Ihres Projekts. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Förderungen in Österreich.
So helfen wir Ihnen, die Fristen einzuhalten
Wir legen großen Wert auf eine reibungslose und rechtzeitige Umsetzung Ihrer PV-Anlage. Dazu bieten wir:
- Frühzeitige Beratung: Wir informieren Sie über alle Deadlines und Voraussetzungen, damit Sie optimal planen können.
- Vertrags- und Lieferkoordination: In enger Absprache mit Ihnen und unserem Partner neoom sorgen wir dafür, dass die Lieferung Ihrer Hardware rechtzeitig erfolgt, um den Nullsteuersatz zu sichern.
- Professionelle Installation: Unser Expert:innen-Team kümmert sich um eine schnelle und fachgerechte Montage – damit Ihre Anlage termingerecht ans Netz geht.
Fazit: Jetzt informieren und unabhängig werden
Die Abschaffung der 0 % MwSt. bedeutet zwar, dass die Anfangsinvestition bei PV-Anlagen und Speichern wieder etwas höher ausfällt. Dennoch bleiben Photovoltaikanlagen ein lohnendes Projekt – dank noch bestehender Förderungen, allgemein fallender Preise, steigender Strompreise und intelligenter Systeme zur Maximierung des Eigenverbrauchs.
Mit Wir sind Solar an Ihrer Seite erfahren Sie immer zeitnah, welche Fördermöglichkeiten für Sie zur Verfügung stehen und wie Sie Ihre Energiewende optimal gestalten können.