02 Apr Das Erneuerbare Ausbau Gesetz (EAG)
Um der drohende Klimakrise entgegenzuwirken hat die aktuelle Regierung beschlossen, dass Österreich bis 2040 klimaneutral werden soll. Der Strom dagegen soll sogar schon 2030 ausschließlich aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die gesetzliche Basis wurde nun mit dem kürzlich beschlossenen Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) beschlossen.
Wie ambitioniert diese Ziele sind, wird bei einem Blick auf die Zahlen deutlich: um ab 2030 den gesamten bilanziellen Strombedarf decken zu können, ist ein Zubau von 27 Terawattstunden (TWh) notwendig, davon allein 11 TWh Solarenergie. Das entspricht einer Verzehnfachung der derzeit installierten Leistung (2019 waren dies 1,6 GW).
Was das EAG bietet:
I) Neues Fördersystem für PV-Anlagen und Stromspeicher
II) Erleichterungen und pauschale Kosten beim Netzzutritt
III) Energiegemeinschaften werden ermöglicht
IV) Regulatorische Freiräume für Forschungs- & Demonstrationsprojekte
Diese zwei Fördersysteme stellt das EAG vor:
- Marktprämie für den eingespeisten PV-Strom (1.) oder
- Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher (2.)
Siehe dazu die Podcastreihe: https://pvaustria.at/eag-podcasts/
Während die Förderung via Investitionszuschuss relativ rasch starten kann – hierzu sind nur noch die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien notwendig – benötigt die Umsetzung der Förderung via Marktprämie die Freigabe durch die Europäische Kommission, wozu es bisher noch kein konkretes Freigabedatum und damit auch keinen Start dieser Förderung gibt.

Achtung! Förderfähig sind nur neue Anlagen und Erweiterungen, die noch nicht errichtet wurden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.